Sachkundenachweis Pflanzenschutz

Sachkundenachweis Pflanzenschutz

Fortbildungsangebot

Im Pflanzenschutzgesetz ist festgelegt, dass alle Sachkundigen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine von der zuständigen Behörde anerkannte Fortbildung wahrnehmen müssen.

Für alle, die vor dem 14. Februar 2012 bereits sachkundig waren, wurde im Gesetz festgelegt, dass der erste Dreijahreszeitraum bereits am 1. Januar 2013 beginnt. Er endet damit am 31. Dezember 2015.

Für alle, die die Sachkunde erst nach dem 14. Februar 2012 erworben haben bzw. erwerben, beginnt der erste Dreijahreszeitraum mit dem Ausstellungsdatum des Sachkundenachweises.

Der Maschinenring Memmingen e.V. organisiert gemeinsam mit dem Bayerischen Bauernverband und dem Kuratorium Bayerischer Maschinen- und Betriebshilfsringe anerkannte Fortbildungsveranstaltung.

Weitere Informationen finden sie auf dem Anmeldeformular.

Über die Geschäftsstellen dieser Organisationen können Sie sich zu einer Fortbildung in Ihrer Region anmelden.

Anmeldeformular zum Download:

Ihre Ansprechpartnerin:

Maria Gebauer

Teresa Kofler

  • Einsatzvermittlung
  • Betriebshilfe
  • MR-Minijob