Aktuelles

E-Rechnung - ab 2025 für Landwirte Pflicht!

Wichtig zu wissen:

  • Ab dem 01.01.2025 musst Du in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Hier gibt es keine Übergangsfristen.
  • Leg dir jetzt schon eine separate/neue Mail-Adresse nur für Rechnungen an, denn einer E-Rechnung kann nicht widersprochen werden und so behältst Du den Überblick in deinem Mailprogramm.
  • Mit der kostenlosen Anwendung „Dokumente“ in MeinAcker erfüllst Du alle nötigen Voraussetzungen der E-Rechnungspflicht und zur Dokumentenablage nach GoBD.
  • Mit MeinAcker kannst Du mehrere Betriebszweige/Firmierungen einfach und übersichtlich verwalten
  • MeinAcker ist mit den meisten Steuerbüros kompatibel im Austausch von Belegen und Daten.
  • Hier bekommst Du umfangreiche Infos zum kostenlosten Softwarepaket MeinAcker
  • Wie funktioniert MeinAcker? Schau es Dir doch einfach an. Es gibt kostenlose Live-Schulungen online.
  • Hier gehts zur Sonderseite E-Rechnung mit allen wichtigen Informationen
  • Ab Mitte 2025 können auch E-Rechnungen in MeinAcker geschrieben werden!

Für das Ausstellen von E-Rechnungen gelten folgende Übergangsfristen:

Bis zum 31. Dezember 2026 können Ausgangsrechnungen weiterhin als Papierrechnung oder als PDF-Datei erstellt und verschickt werden. Dennoch musst Du schon ab 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen, zu visualisieren und zu verarbeiten.

Sollte Dein Jahresumsatz 2026 unter 800.000 Euro liegen, darfst du noch bis zum 31. Dezember 2027 Rechnungen per Post oder als PDF-Dokument verschicken. Spätestens ab 2028 musst Du deinen Rechnungsversand auf E-Rechnung umgestellt haben.

Ab dem 01. Januar 2028 gilt die E-Rechnung dann für alle Unternehmen als Pflicht, wenn es sich um B2B-Geschäfte innerhalb Deutschlands handelt. Papierrechnungen oder per Mail verschickte PDF-Dokumente sind dann nicht mehr gültig.

Unser Tipp:

  • Stimm Dich mit deinem Steuerberater über Deine Anforderungen für den E-Rechnungsempfang und die E-Rechnungsstellung ab.
  • Logg Dich auf „MeinPortal“ ein oder registriere Dich neu, um die Anwendung „Dokumente“ in der Anwendung MeinAcker nutzen zu können.

Kannst du diese Fragen mit "JA" beantworten?

  • Kannst du ab dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen nach EN 16931 (XRechnung, ZUGFeRD ab 2.X) empfangen?
  • Kannst du E-Rechnungen lesbar machen (Visualisierung)?
  • Kannst du E-Rechnungen ordnungsgemäß (GoBD-konform) archivieren?

Wenn nicht, dann wende Dich an uns!

Ansprechpartnerinnen bei uns im Büro:

Sabrina Haaf und Annalena Zander Tel 08331 / 99183-10

Checklisten zum Download

E-Rechnungspflicht: So machst Du Deinen Hof rechtssicher

So übermittelst Du Deine E-Rechnung zum Steuerberater

 

 

Immer wieder ein neuer Stall

 

Immer wieder ein neuer Stall - Griaß di´Landwirtschaft

"Die Abenteuer einer jungen Betriebshelferin"

Ihr möchtet gerne den ganzen Artikel über Natalie lesen?

Diesen findet ihr unter unseren Presseartikeln.

https://www.mr-unterallgaeu.de/presse.html

 

Haben es Frauen schwerer? #läuftmitmir