Aktuelles
Erste-Hilfe-Kurse
Die Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus einem Erste-Hilfe-Lehrgang mit 9 Unterrichtseinheiten.
Damit ihr Ersthelfer bleibt, ist spätestens alle 2 Jahre eine Erste-Hilfe-Fortbildung (9 Unterrichtseinheiten) notwendig
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Samstag, 03.01.2026, 9:00 - 17:00 Uhr Allgäuer Str. 24, 87700 Memmingen
- Samstag, 21.02.2026, 9:00 - 17:00 Uhr Allgäuer Str. 24, 87700 Memmingen
- Dienstag, 03.03.2026, 9:00 - 17:00 Uhr Allgäuer Str. 24, 87700 Memmingen
Im Formular sind mehrere Teilnehmerfelder vorgesehen. Die BG übernimmt aber nur für einen Ersthelfer pro Betrieb die Kosten, die zweite Person kostet pauschal 60,00 Euro.
Ansprechpartnerin bei uns im Büro ist Johanna Kehrer, Tel. 08331 / 99183-10, johanna.kehrer@mr-unterallgaeu.de
Pflanzenschutzsachkunde
Folgende Präsenztermine sind aktuell geplant:
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Donnerstag, 11.12.2025, 9:30 - 14:00 Uhr, Gasthaus Stern, Rammingen
E-Rechnung - ab 2025 für Landwirte Pflicht!
Wichtig zu wissen:
- Ab dem 01.01.2026 musst Du in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Hier gibt es keine Übergangsfristen.
- Leg dir jetzt schon eine separate/neue Mail-Adresse nur für Rechnungen an, denn einer E-Rechnung kann nicht widersprochen werden und so behältst Du den Überblick in deinem Mailprogramm.
- Mit der kostenlosen Anwendung „Dokumente“ in MeinAcker erfüllst Du alle nötigen Voraussetzungen der E-Rechnungspflicht und zur Dokumentenablage nach GoBD.
- Mit MeinAcker kannst Du mehrere Betriebszweige/Firmierungen einfach und übersichtlich verwalten
- MeinAcker ist mit den meisten Steuerbüros kompatibel im Austausch von Belegen und Daten.
- Hier bekommst Du umfangreiche Infos zum kostenlosten Softwarepaket MeinAcker
- Wie funktioniert MeinAcker? Schau es Dir doch einfach an. Es gibt kostenlose Live-Schulungen online.
- Hier gehts zur Sonderseite E-Rechnung mit allen wichtigen Informationen
- Ab Mitte 2025 können auch E-Rechnungen in MeinAcker geschrieben werden!
Für das Ausstellen von E-Rechnungen gelten folgende Übergangsfristen:
Bis zum 31. Dezember 2026 können Ausgangsrechnungen weiterhin als Papierrechnung oder als PDF-Datei erstellt und verschickt werden. Dennoch musst Du schon ab 2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen, zu visualisieren und zu verarbeiten.
Sollte Dein Jahresumsatz 2026 unter 800.000 Euro liegen, darfst du noch bis zum 31. Dezember 2027 Rechnungen per Post oder als PDF-Dokument verschicken. Spätestens ab 2028 musst Du deinen Rechnungsversand auf E-Rechnung umgestellt haben.
Ab dem 01. Januar 2028 gilt die E-Rechnung dann für alle Unternehmen als Pflicht, wenn es sich um B2B-Geschäfte innerhalb Deutschlands handelt. Papierrechnungen oder per Mail verschickte PDF-Dokumente sind dann nicht mehr gültig.
Unser Tipp:
- Stimm Dich mit deinem Steuerberater über Deine Anforderungen für den E-Rechnungsempfang und die E-Rechnungsstellung ab.
- Logg Dich auf „MeinPortal“ ein oder registriere Dich neu, um die Anwendung „Dokumente“ in der Anwendung MeinAcker nutzen zu können.
Kannst du diese Fragen mit "JA" beantworten?
- Kannst du ab dem 1. Januar 2025 E-Rechnungen nach EN 16931 (XRechnung, ZUGFeRD ab 2.X) empfangen?
- Kannst du E-Rechnungen lesbar machen (Visualisierung)?
- Kannst du E-Rechnungen ordnungsgemäß (GoBD-konform) archivieren?
Wenn nicht, dann wende Dich an uns!
Ansprechpartnerinnen bei uns im Büro:
Sabrina Haaf und Annalena Zander Tel 08331 / 99183-10
Checklisten zum Download
E-Rechnungspflicht: So machst Du Deinen Hof rechtssicher
So übermittelst Du Deine E-Rechnung zum Steuerberater
Immer wieder ein neuer Stall
Immer wieder ein neuer Stall - Griaß di´Landwirtschaft
"Die Abenteuer einer jungen Betriebshelferin"
Ihr möchtet gerne den ganzen Artikel über Natalie lesen?
Diesen findet ihr unter unseren Presseartikeln.
Läuft mit DIR!