Bauhilfe
Benötigen Sie Hilfe beim Bau Ihrer landwirtschaftlichen Betriebsvorrichtungen und Gebäude? Wir vermitteln Ihnen gerne einen Bauhelfer und kümmern uns um tatkräftige Unterstützung aus der Landwirtschaft.
Dabei müssen allerdings einige wichtige Punkte beachtet werden:
- Bauherr und Helfer müssen beide Landwirte sein
- Der Bauhelfer darf nur reine Hilfstätigkeiten ausführen. Das heißt, der Helfer darf lediglich Handlangerdienste und keine eigenen Gewerke übernehmen oder Baumaschinen- und Gerätschaften zur Verfügung stellen
- Es muss sich bei dem Bau um ein landwirtschaftliches Betriebsgebäude oder um eine landwirtschaftliche Betriebsvorrichtung handeln
Statusfeststellung für Bauhilfe
Wir empfehlen allen Bauherren und Helfern, die Statusfeststellung Bauhilfe vor Beginn der Tätigkeit ausgefüllt an die MR-Geschäftsstelle zu senden. Diese dient im Fall einer Kontrolle durch das Hauptzollamt als Nachweis dafür, dass der Bauhelfer nicht angemeldet sein muss und den Status eines Bauhelfers über den Maschinenring hat.
Entsprechende Vorlagen entnehmen Sie unseren Formularen und Anträgen!
Sollten Sie einen Bauhelfer benötigen, melden Sie sich in unserer Geschäftsstelle.
Wir sind Ihnen gerne behilflich.
Ihre Ansprechpartner:
Herbert Rabus
- Abrechnungen
- Buchhaltung
- 08331 - 99183-10
- 08331 - 99183-33
- herbert.rabus@maschinenringe.de