Dokumentation und Berechnungen

Zahlungsansprüche

Die Düngeverordnung fordert heutzutage eine Vielzahl an Dokumentationen und Berechnungen von den landwirtschaftlichen Betrieben. Betriebliche Obergrenzen beim organischen Stickstoff und Lagerraumkapazitäten müssen berechnet und nachgewiesen werden.

Ob bei der Planung der Ausbringung betriebseigener oder betriebsfremder Düngemittel mittels Düngebedarfsermittlung oder bei der Dokumentation der tatsächlich ausgebrachten Düngemengen im laufenden Produktionsprozess: Die kompetenten Mitarbeiter des Maschinenrings stehen hier mit Rat und Tat zur Seite.

Ihr Ansprechpartner:

Martina Schöllhorn

Martina Schöllhorn

  • Unterstützungsleistung bei Antragsstellung
  • Berechung Düngebedarf
  • Nährstoffbilanzierung
  • Übertragung Zahlungsansprüche